Forderungskatalog

Sicherheit ist planbar!


Eine Initiative aus Sachsen-Anhalt zum Schutz von Gesundheit und Eigentum im privaten Wohnbereich

1. Einleitung

Wer sich für die eigenen vier Wände, egal ob Eigenheim oder Geschäftshaus, entschieden hat, ist auch am Schutz von Gesundheit und Eigentum interessiert.


Es geht hierbei nicht nur um die materiellen Dinge, sondern auch um das Gefühl, sicher arbeiten und leben zu können. Technische Sicherungsmaßnahmen verbessern den Einbruchschutz, insbesondere bei sogenannten Gelegenheitstätern. Deshalb sollten Bauherrn  die Verwendung einbruchhemmender Bauelemente bereits bei der Planung vorsehen.


Die

Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus"

will unter Berücksichtigung der bundesweit einheitlichen Beratungsgrundsätze der Polizei in diesem

Forderungskatalog

die Grundlagen dafür aufzeigen.



Machen Sie aus Ihren vier Wänden nicht einen "Tag der offenen Tür". Und darum der Grundsatz:



Berücksichtigen Sie bereits bei der Planung von Neubauten, Umbauten  und Sanierungen  den Einbau von geprüften oder genormten Sicherungs-elementen und lassen Sie diese auch fachgerecht einbauen.

Lassen Sie sich hierbei von Kripo-Beratungsstellen, Planern und Ingenieuren beraten, denn das sind Ihre kompetenten Ansprechpartner.



Die Erfahrungen der Polizei sagen:

Wenn es ein Einbrecher nicht in ca. 3 Minuten schafft, sich Zugang zu verschaffen, bricht er ab.



Machen Sie den Einbrechern das Leben schwer - von Anfang an, denn


Sicherheit ist planbar!


Wie kann man dieses erreichen? Dabei ist Ihnen die

Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus"

mit ihren Partnern durch ergebnisorientierte Prävention  behilflich. Wenden Sie sich an die Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus", eine Kripo-Beratungsstelle, dafür ausgewiesene Sicherheits-Ingenieure, Errichterfirmen von mechanischen Sicherheitseinrichtungen oder an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.



Nicht zuletzt honorieren Versicherungen diesen Mehraufwand mit Rabatten bis zu 25%.


2. Ziel dieser Initiative

Mit der Umsetzung des Präventionsprojektes soll insbesondere darauf Einfluss genommen werden, dass Architekten / Planer, Hausbaufirmen oder Privatpersonen vor Baubeginn auf mögliche Sicherheitstechnik hingewiesen werden. Dazu sollen Architekten, Planer, Handwerker, Baubehörden, Finanzierungsgesellschaften usw. einbezogen und bewegt werden, möglichst frühzeitig auf die Notwendigkeit technischer Absicherung hinzuweisen. Die Bauherrn sollen nachhaltig dazu bewegt werden, in die Absicherung ihrer eigenen vier Wände Geld zu investieren, um damit die Sicherheitsstandards der bundesweit einheitlichen Beratungsgrundsätze der Polizei umzusetzen.



Durch die Umsetzung der Festlegungen des Forderungskataloges wollen wir erreichen, dass das Sicherheitsgefühl der Bewohner erhöht wird, die Eigentümer zum Einbau oder zur Nachrüstung  von Sicherungselementen motiviert werden und nicht zuletzt dadurch eine wirksame Reduzierung von Einbrüchen zu verzeichnen ist.


3. Umsetzung der Zielstellung

Die Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" hat ihren Forderungskatalog in folgende 4 Teile untergliedert:


Teil 1 - mechanische Sicherungsmaßnahmen bei Neubauten
Teil 2 - mechanische Sicherungsmaßnahmen bei Nachrüstungen
Teil 3 - Einbruchmeldeanlagen
Teil 4 - Gefahrenmelder


Allen ratsuchenden Bürgern von bereits gebauten oder noch zu bauenden Häusern und Wohnungen wird das Beratungsangebot umfassend durch Messen, Ausstellungen und Aktionstagen sowie der Einbeziehung der Medien bekannt gemacht. Damit verbunden wird auch das Angebot zum Erwerb der Sicherheitsplakette

"GEPRÜFTE SICHERHEIT"

unterbreitet.


Bei Neubauten sollte durch Architekten, Planer und Hausbaufirmen ein Sicherheits-paket auf der Grundlage des Forderungspaketes nach den Standards im privaten Wohnbereich angeboten werden.


4. Sicherungstechnisch fachgerechte Montage

Um eine fachgerechte Montage zu garantieren, sollten nur Firmen vertraglich gebunden werden, die einen

Qualifizierungsnachweis für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen

haben und somit im Errichternachweis des LKA stehen. Es sollten grundsätzlich nur einbruchhemmende Türen, Fenster und Abschlüsse gemäß der

DIN V ENV 1627

oder der

DIN 18104 Teil 1 + 2

montiert werden.


5. Kontrolle der fachgerechten Montage

Bei jeder Montage kann trotz empfohlener Firmen auch etwas schief gehen, also es wurde gepfuscht. Im Baubereich gibt es die Gutachter und in unserem Fall die geprüften Ingenieure.  Die geprüften Ingenieure stehen auf der Liste

Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft " Das sichere Haus".

6. Sicherheitsplakette "GEPRÜFTE SICHERHEIT"

Die Sicherheitsplakette

"GEPRÜFTE SICHERHEIT"

wird nur durch dafür von der Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" Bevollmächtigte vergeben.











Anforderungen für die Vergabe der Präventionsplakette

Forderungskatalog, Teil 1 - Neubau

Einbruchshemmung (mechanisch)

  1. Türen

    Bei genormten Produkten nach DIN V ENV 1627 (alt DIN 18103) und Produkten mit Prüfzeugnis ist die Forderung erfüllt.
  2. Nebeneingangstüren (Keller, Garage)

    Bei genormten Produkten nach DIN V ENV 1627 (alt DIN 18054) und Produkten mit Prüfzeugnis ist die Forderung erfüllt.
  3. Fenster / Fenstertüren

    Bei genormten Produkten nach DIN V ENV1627 (alt DIN 18054)  und Produkten mit Prüfzeugnis ist die Forderung erfüllt.
  4. Kellerfenster

    Bei genormten Produkten nach DIN V ENV1627 (alt DIN 18054) und Produkten mit Prüfzeugnis ist die Forderung erfüllt.
  5. Kellerlichtschächte

    Sicherung der Abdeckroste mit geprüfter Abhebesicherung.

 

Anforderungen für die Vergabe der Präventionsplakette

Forderungskatalog, Teil 2- Nachrüstung

Einbruchshemmung (mechanisch)

Der Teil 2 des Forderungskataloges zeigt Möglichkeiten auf, bei nicht zertifizierten Fenstern, Fenstertüren und Türen durch Nachrüstung einbruchhemmende Wirkungen zu erreichen. 

 

Ziel ist ein optimales Verhältnis zwischen Aufwand, Sicherheitsbedürfnis und vertretbarem Restrisiko. Voraussetzung sind intakte Hauswände, durch die ein Einbruch nicht erwartet werden kann.

 

1. Türen (Wohnungs- oder Hauseingangstüren)

Nichtgenormte Türen können nachgerüstet werden, wobei die Tür als Bau-element nicht zertifiziert werden kann. Es ist aber möglich, ein

genormtes Zusatzschloss

nachzuinstallieren. Voraussetzung für die Nachrüstung ist aber ein ordnungsgemäß intaktes Türblatt.

 

Es sind bei der Nachrüstung folgende Aspekte zu beachten:

Der Türrahmen und seine Befestigung im Mauerwerk müssen in Augenschein genommen und gegebenenfalls fachmännisch präzisiert werden. Grundsätzlich sollte eine sogenannte Mehrfachverriegelung angestrebt werden. Möglich sind auch Querriegelschlösser bzw. Vorlegestangen und Kastenschlösser - je nach Einsatzort. Sind Glaselemente im Türblatt vorhanden, müssen diese berücksichtigt werden.

- siehe Merkblatt des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt

 

"Sicherheit für Haus und Wohnung - Schwachstelle Tür"


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2. Verglasung nach EN 356  (alt DIN 52 290)

Teilscheiben, die größer als 30 cm x 30 cm sind, sollten entsprechend der DIN EN 356 durchwurfhemmende Eigenschaften haben. Objektbedingt kann auch der Werkstoff Polycarbonat verwendet werden. Da es sich um einen Kunststoff handelt, sollten die Bedingungen im Vorfeld mit einer Fachfirma geklärt werden. Die Ergänzung vorhandener Glasflächen mit sogenannten Sicherheitsfolien ist möglich. Aber auch hier ist fach-männischer Rat vorher einzuholen.

 

3. Fenster / Fenstertüren

Bei Nachrüstungen ist besonders auf die Verbesserung der Schließtechnik zu achten. Labile Rollzapfen müssen durch geprüfte  Pilzkopfzapfen ersetzt werden, die sich in genormten Sicherungselementen nach DIN 18104, Teil 2, am Rahmen formschlüssig verbinden (verkrallen). Der Fenstergriff (Olive) muss abschließbar sein. Alternativ muss der Einsatz von Zusatz-verriegelungen nach DIN 18104, Teil 1, geprüft werden.

 

- siehe Merkblatt des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt

 

"Sicherheit für Haus und Wohnung - Schwachstelle Fenster"


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4. Rollläden

Einzelne Bauteile wie Leisten aus stranggepresstem, doppelwandigem Aluminium, in der Fensterlaibung eingelassene Stahlführungsschienen und automatisch wirkende Hochschiebesicherungen machen hier die notwen-dige Einbruchhemmung aus. Einen wirkungsvollen Einbruchschutz bieten  geprüfte Rollläden entsprechend der DIN V ENV 1627.

 

5. Vergitterungen

Es ist ein Gitterrahmen aus Winkel- oder U-Profil mit Gitterstäben nicht unter einem Durchmesser von 18mm zu verwenden, der  genau in die Fensterlaibung passt. Die Abstände der Gitterstäbe sollten  max. 120 mm oder weniger betragen und die Kreuzungspunkte verschweißt sein.  Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Gittervarianten.

 

Besonders zu beachten ist der Zustand des Baustoffes der Wand bzw. bei beweglichen oder klappbaren Gittern die Ausführungen der Bänder und des Schlossbereiches.



Grundsätzlich sind Vergitterungen so zu erstellen, dass diese nicht mit einem einfachen Hebelwerkzeug überwunden werden können.

- siehe Merkblatt des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt

 

"Sicherheit für Haus und Wohnung - Schwachstelle Fenster"



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